TAZ Berlin

  • Böhse Onkelz vs. TAZ – Berlin


    Der Hintergrund: Die Taz Berlin veröffentlichte am 23.10.2000 die Kritik des Theaterstücks „Death Valley Junction“ von Albert Ostermaier, in dem auch Musik der Böhsen Onkelz verwendet wurde. In diesem Artikel von Esther Slevogt heißt es unter anderem: „Zu allem Überfluß gibt es dann noch ein Lied der der berüchtigten rechtsradikalen Band Böhse Onkelz…“

    Die Anwälte der Onkelz haben darauf hin beim Landgericht Berln eine Einstweilige Verfügung eingereicht, der vom Landgericht Berlin bei einem Streitwert von 50.000,–DM stattgegeben wurde. Das Landgericht hat also in einem Eilverfahren der Taz untersagt diese Behauptung aufzustellen, wogegen die Taz Berlin dann Widerspruch eingelegt hat.


    Sie hat daraufhin einen 28seitigen Schriftsatz ihres Anwaltes eingereicht, der aus unserer Sicht eher an eine journalistische Hetzschrift erinnert, als an einen juristischen Schriftsatz. Wir verzichten darauf, hier auf die vielen aus unserer Sicht faktischen und inhaltlichen Fehler hinzuweisen. Der Schriftsatz kann auf der Homepage der Taz nachgelesen werden. Nur soviel, wer Daniel Cohn-Bendit, einen bekennenden Linken und den ehemaligen Ausländerbeauftragten der Stadt Frankfurt als Rechtsradikalen bezeichnet, nur weil er sich für die Böhsen Onkelz eingesetzt hat, hat sich eigentlich schon selbst disqualifiziert.


    Dazu die schon fast reflexartigen Aufzählungen der schlimmen Titel „Türken raus“ etc.etc.etc. Das „Gegen den Hass“-Benefizfestival der Onkelz in Bremen vom 09.03.01. trug in diesem Schriftsatz dann auch den Untertitel „Gegen die Opfer rechter Gewalt“. Irrtum? Blödheit? Absicht? Bezeichnenderweise hat es die Taz dann auch unter fadenscheinigen Copyrightausreden unterlassen den Schriftsatz der Onkelzanwälte auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Auf recht geschickte Art wurde dann auch schon vor der Verhandlung mehr oder weniger gedroht, wenn die Entscheidung zu Gunsten der Onkelz ausfallen würde, dann würde sich die Kammer eben zum „Helfershelfer eines Musikunternehmens“, also letztendlich zum willfährigen Instrument des imperialistischen Schweinesystems machen.


    Das Landgericht Berlin hat sich sodann auch prompt nicht getraut, das zu bestätigen, was es kurz zuvor eigentlich schon beschlossen hatte, nämlich der Taz Berlin zu untersagen, die Böhsen Onkelz eine „berüchtigte rechtsradikale Band“ nennen zu dürfen.


    Es ist wichtig zu verstehen, daß das Landgericht nicht bestätigt hat, daß die Böhsen Onkelz eine „berüchtigt rechtsradikale Band“ sei, sondern nur, daß die Band es der Taz gerichtlich nicht verbieten könne, aufgrund der grundsätzlich geschützten Pressefreiheit (Artikel 5 GG) zu untersagen, sie so zu bezeichnen auch wenn diese Behauptung nicht den Tatsachen entspricht. Ferner ist es wichtig zu verstehen, daß das was die Taz gerade als Sieg feiert und auch so darstellt, noch lange nicht das Ende des Liedes ist. Dies war nur das Eilverfahren, in dem es um die Einstweilige Verfügung ging.


    Die Hauptverhandlung wird in einigen Wochen wieder vor dem Landgericht Berlin stattfinden und zu dieser Hauptverhandlung sind dann auch Beweismittel zugelassen und es können Zeugen geladen und Plädoyers gehalten werden. Die Antragsgegnerin Taz Berlin will versuchen den ganzen Fall in eine ausschließlich politisch motivierte Diskussion abgleiten zu lassen, sagt jetzt, daß sie eigentlich nur von uns endlich in Ruhe gelassen werden möchte, aber genau diesen Gefallen, werden wir Ihnen nicht tun. Im Gegenteil. Man darf also gespannt sein. Wir werden Euch weiterhin an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.


    Bis dahin habt Ihr ja noch viel Zeit Euch einmal das Forum der Taz anzuschauen. Und der Taz selber, möchten wir hiermit ein paar freundliche Grüße aus Frankfurt ausrichten: Ihr sollt den Tag nicht vor dem Abend loben…

    Die Onkelz


    onkelz.de/ 28.05.2001

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