(Zitat von Nexus)Das ist so nicht Richtig wenn das Öffentliche Interesse das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Überschreitet dann dürfen auch namen und Fotos veröffentlicht werden Zitat in welchen Fällen dürfen Namen (Vor- und Zuname) privater Personen (keine PEPs) in einem Zeitungsartikel genannt werden? In allen Fällen, es sei denn, es gibt rechtliche Gründe, die dagegen sprechen. Wann zieht das "Allgemeine Persönlichkeitsrecht"? Immer dann, wenn es dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit v…