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  • Faszinierendes Thema bei dem ich mich noch zuwenig auskenne, um wirklich darüber urteilen zu können. Ich habe nach der Ausbildung mal den Mangel verwaltet, allerdings nicht im Sgb II sondern im Sgb 12 also Menschen die wegen dauerhafter oder vorübergehender Erwerbsminderung oder wegen Alters nicht Sgb 2 beziehen können. dort gab es Profis, die wussten wie sie das maximale aus dem System herausholen können und Gruppe 2, die Ansprüche hatten aber aus Scham Anträge nicht stellen wollten. Dieser Gr…
  • Ich kann es aus SGB XII Sicht beantworten also bei allen nicht erwerbsfähigen Menschen die Grundsicherung erhalten wegen Alters oder Erwerbsminderung. Es bestehen Paralellen zum SGB II /Harz 4, wobei zum Beispiel das Vermögen das jemand haben darf abweicht.Beispiel für eine Einzelperson:Regelsatz zur Zeit 432 EuroZuschläge bei Behinderung oder ab der 12. Schwangerschaftswoche 17 % des Regelsatzes 73,44 EuroIst kostenaufwendige Ernährung medizinisch notwendig , wird ein angemessener Mehraufwand a…