Du musst da etwas unterscheiden. Es gibt einmal den vorzeitigen Eintritt in die Altersrente, welcher mit einem Abschlag von mindestens 10,8 % verbunden ist (für die gesamte Dauer des Rentenbezuges).
Dann gibt es noch den vorzeitigen Eintritt nach 45 Versicherungsjahren (Rente für langjährige Beschäftigte) ab 63 Lebensjahren. Dafür würde meines Erachtens eine nachträgliche Einzahlung Sinn machen.