Wenn der Song nicht "verändert" wird, braucht ein Cover keine Freigabe. Ist es nicht nur ein "1:1 Cover", dann braucht es die Zustimmung des Urhebers ...und das ist nicht Kevin
Es gibt 294 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Böhser Junge77.
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Ich meine ja auch kein 1:1 Cover, sondern eine Ballermann Version, die bräuchte ja eine Freigabe...
Kevin könnte da aber sicherlich mit den Urhebern sprechen, soll gute Kontakte zu den haben..😉
Aber ich denke, Stephan hätte da nicht so richtig Bock drauf.. -
Geht doch nur um den Text. Diese Gestört aber Geil Hoschies haben AgF auch gecovert...
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Geht doch nur um den Text. Diese Gestört aber Geil Hoschies haben AgF auch gecovert...
??? Ernsthaft???
Habe ich noch nie von gehört..
Google schmeißt gerade dazu auch nichts raus..
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Solange der Text identisch ist, kannst Du ohne Genehmigung covern wie Du willst.
(Soweit ich weiß...)
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Geht doch nur um den Text. Diese Gestört aber Geil Hoschies haben AgF auch gecovert...
??? Ernsthaft???
Habe ich noch nie von gehört..
Google schmeißt gerade dazu auch nichts raus..
Findest Du so auch nicht. Haben die "live" gespielt und ist auf keiner VÖ. Hab nen Video aufm Handy von ner Freundin, die auf nem "Konzert" von denen war.
Ist halt der Original-Text in Techno.
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Naja auf nem Konzert darfst du jedes Lied covern, musst halt wohl eig GEMA zahlen, wenn das Konzert Eintritt kostet, oder?
Auf ne Platte wenn du es machst und kommerziell verkaufst, brauchst glaub ich schon die Genehmigung.
Aber zb gibt's auch ne Ballermann Version von Betontods "Glück auf". Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dem zugestimmt haben. Also muss es auch ohne gehen.
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??? Ernsthaft???
Habe ich noch nie von gehört..
Google schmeißt gerade dazu auch nichts raus..
Findest Du so auch nicht. Haben die "live" gespielt und ist auf keiner VÖ. Hab nen Video aufm Handy von ner Freundin, die auf nem "Konzert" von denen war.
Ist halt der Original-Text in Techno.
Danke für den Ausschnitt...
Ich find es ganz geil um ehrlich zu sein, finde die Musikrichtung aber auch ganz gut...
Sind ja auch nicht die Original Vocals sondern wurde nachgesungen... -
Auf ne Platte wenn du es machst und kommerziell verkaufst, brauchst glaub ich schon die Genehmigung.
Annett Louisan covert auf ihrer neuen CD "Kitsch" zb die Backstreet Boys und Helene Fischer. Ob die das genehmigen würden?
Und nein ich habe die CD nicht, habs nur gelesen, falls die Frage kommt.
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Annett Louisan covert auf ihrer neuen CD "Kitsch" zb die Backstreet Boys und Helene Fischer. Ob die das genehmigen würden?
Und nein ich habe die CD nicht, habs nur gelesen, falls die Frage kommt.
Einfache Antwort: Definitiv...
Entscheiden offiziell tut das auch nicht der Künstler, sondern der Verlag bei dem der jeweilige Titel liegt...
Bei großen Künstlern und denjenigen die die Musik dann auch noch selber schreiben, die sie singen und spielen wird die Verlagsfrage meistens weiter an die Künstler zur Entscheidung gereicht..Aber da weder die Backstreet Boys noch Helene die Lieder selber schreiben, wird da der Verlag entscheiden und da Annett ja eine „seriöse“ Künstlerin ist bestimmt auch eine Freigabe vorliegen..
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Wenn der Song 1:1 gecovert wird brauchst keine Genehmigung mein ich. Oder glaubt ihr, Die Ärzte, Broilers und Co haben dem Coveralbum von Freiwild zugestimmt?
Für Änderungen am Kunstwerk braucht es jedoch meines Wissens nach sehr wohl die Genehmigung vom Künstler, hatten wir das nicht in der Diskussion um Campino, Schrei nach Liebe und die Onkelz-Zeile schon mal recherchiert?
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Für Änderungen am Kunstwerk braucht es jedoch meines Wissens nach sehr wohl die Genehmigung vom Künstler, hatten wir das nicht in der Diskussion um Campino, Schrei nach Liebe und die Onkelz-Zeile schon mal recherchiert?
Das hatten wir auch ausgiebig im Frei.Wild Thread vor einem Jahr als das Coveralbum rauskam diskutiert..
1:1 nachgespielt, gleiche Tonlage, Tempo etc. = Cover - keine Freigabe nötig
Wenn auch nur eine kleine Veränderung gegenüber des Originals vorhanden ist = Bearbeitung - Freigabe vom Verlag / Künstler nötig für eine Veröffentlichung.
Gestört aber Geil werden sicherlich angefragt haben, entweder eine Absage bekommen haben, oder gar keine Rückmeldung..
Vielleicht kann Dennis Diel ja etwas Klarheit schaffen??!!
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Ich hab auch noch nen längeren Ausschnitt aus anderer Perspektive, falls Beweise benötigt werden...😉
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Interessant ... ich hab keine Anfrage bekommen. Vielleicht ging das aber auch über jemand anderen.
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Interessant ... ich hab keine Anfrage bekommen. Vielleicht ging das aber auch über jemand anderen.
Wie ist denn so überhaupt die grundsätzliche Meinung der Onkelz zu diesem Thema?
Würden sie eine Freigabe erteilen, auch für solche Musikrichtungen, oder wird sowas prinzipiell abgelehnt, außer bei Freunden wie Moses, wobei der ja quasi auch nur Samples der Onkelz benutzt... -
"Bei nur Samples" ist es ja noch (rechtlich) schwieriger, da du ja fremdes Material nutzt, wie z.B. in dem Fall die Stimme.
J.B.O. haben z.B. ihr "Jenseits" Ewigkeiten nur live gespielt (ich glaube auch am Lausitzring), es aber erst Jahre später auf Platte gebracht, weil die Freigabe fehlte. Also scheint es rechtlich auch einen Unterschied zwischen live und Veröffentlichungen zu geben.
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Zum Thema Samples sei auch der ewige Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk erwähnt. Die streiten seit nun mehr 20 Jahren um ein zwei Sekunden Sample (ohne Stimme), das Moses ohne Freigabe verwendet hat.
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"Bei nur Samples" ist es ja noch (rechtlich) schwieriger, da du ja fremdes Material nutzt, wie z.B. in dem Fall die Stimme.
J.B.O. haben z.B. ihr "Jenseits" Ewigkeiten nur live gespielt (ich glaube auch am Lausitzring), es aber erst Jahre später auf Platte gebracht, weil die Freigabe fehlte. Also scheint es rechtlich auch einen Unterschied zwischen live und Veröffentlichungen zu geben.
Zwischen Live spielen, auf einen Tonträger bannen und Download-Veröffentlichung gibt's rechtliche Unterschiede.
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Wenn aber in Cover freigegeben wird dann verdient der Künstler oder die Band danran auch noch mit. Hatte ich mal gelesen. So spült das auch noch Kohle ein.