Freiwillige Zahlung an Deutsche Rentenversicherung

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Kanzler.

  • Moin


    Bis zum 45ten Geburtstag kann man freiwillig Beiträge zur RV leisten.

    Durch langen Schulbesuch, Studium usw. kann es dazu kommen, dass die Höchstdauer für Anrechnungszeiten (in denen keine Beiträge gezahlt wurden) überschritten wird. Diese Monate werden dann nicht bei Wartezeiten berücksichtigt (Voraussetzung für Rentenvezug aller Art).


    Hat sich schon mal jemand damit auseinander gesetzt, war persönlich betroffen?

    Ich würde mich freuen, eure Entscheidung zu erfahren: habt ihr Beiträge nachgezahlt? Wie kamt ihr zu dem Entschluss dafür bzw. dagegen?


    Es ist alles Fiktion, bis es wahr wird.


    panta rhei


    ... für immer Onkelz ...


  • Mein Mann zahlt als Selbständiger auch freiweillig ein. Allerdings den kompletten Monatsbeitrag. Da wurde nicht groß überlegt, er macht das seit sieben Jahren halt so weiter. Allerdings ist wird er demnächst 47, also keine Ahnung, wie du auf die Altersbegrenzung kommst ;-)

    ~~~~Wake me when 2020 is over~~~~~

    "If life sends you Thor, send him back and demand Loki..."

    Einmal editiert, zuletzt von Micky ()

  • Hast Du schon eine Rentenauskunft eingeholt? Zuerst ist zu prüfen, welche Anrechnungszeiträume bereits berücksichtigt wurden, für die kann nicht nachträglich eingezahlt werden. Für die noch offenen Zeiträume kannst Du von der DRV die Höhe des Beitrages berechnen lassen und es ist dann ersichtlich, ob und wie sich die Einzahlung auf den zu erwartendenden Rentenbetrag auswirkt (Rentenpunkte ist das Stichwort).

  • Es geht mir um die Überschreitung der Höchstdauer von Anrechnungszeiten.

    Wenn z.B. ein Studium nicht in der Regelstudienzeit absolviert wurde, dann werden die letzten Semester von der RV nicht anerkannt.


    Für den Bezug einer Rente gibt es verschiedene Bedingungen, z.B die Anzahl der Beitragsjahre/-monate.

    Wer ab 16 gearbeitet hat braucht sich damit nicht befassen.


    Wer Abitur und danach ein Studium gemacht hat, dem wird Schulbesuch/Studium bis zu einer Grenze angerechnet. Man kann also nicht vom Abi bis man 63/65/67 Jahre alt ist studieren und dann gesetzliche Altersrente beziehen. ;)


    Macht idR auch niemand. Es wird also nur ein Teil anerkannt. Und diese nicht anerkannten Monate kann man durch Nachzahlung von Beiträgen als Anrechnungszeit aktivieren. Jedoch nur bis zum Ende des 45ten Lebensjahres.


    Es ist alles Fiktion, bis es wahr wird.


    panta rhei


    ... für immer Onkelz ...


  • Hast Du schon eine Rentenauskunft eingeholt? Zuerst ist zu prüfen, welche Anrechnungszeiträume bereits berücksichtigt wurden, für die kann nicht nachträglich eingezahlt werden. Für die noch offenen Zeiträume kannst Du von der DRV die Höhe des Beitrages berechnen lassen und es ist dann ersichtlich, ob und wie sich die Einzahlung auf den zu erwartendenden Rentenbetrag auswirkt (Rentenpunkte ist das Stichwort).

    Es liegt eine Rentenauskunft vor.

    Zum Beitrag hieß es mindestens 83,70 € pro Monat, höchstens 1.283,40 €/Monat.


    Die Auswirkung auf die monatliche Rente wäre marginal, da sich der Beitrag eher an die untere Grenze anlehnen würde.

    Da es um beitragsfreie Zeiten geht, käme ich nach meiner Rechnung auf rund 1,3 Rentenpunkte.


    Es ist alles Fiktion, bis es wahr wird.


    panta rhei


    ... für immer Onkelz ...


  • Sinn würde es nur hinsichtlich der Wartezeiten für Altersrente machen.


    Nach meinem Verständnis könnte ich früher in Altersrente gehen, hätte aber wiederum Abzüge weil ich vor dem Erreichen der Altersgrenze in Rente ginge.


    Es ist alles Fiktion, bis es wahr wird.


    panta rhei


    ... für immer Onkelz ...


  • Du musst da etwas unterscheiden. Es gibt einmal den vorzeitigen Eintritt in die Altersrente, welcher mit einem Abschlag von mindestens 10,8 % verbunden ist (für die gesamte Dauer des Rentenbezuges).

    Dann gibt es noch den vorzeitigen Eintritt nach 45 Versicherungsjahren (Rente für langjährige Beschäftigte) ab 63 Lebensjahren. Dafür würde meines Erachtens eine nachträgliche Einzahlung Sinn machen.

  • In der Rentenauskunft steht bei Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65.

    Ich habe mit der RV telefoniert, in meinem Fall ist die Wartezeit auch mit Nachzahlung nicht erfüllbar.


    Es ist alles Fiktion, bis es wahr wird.


    panta rhei


    ... für immer Onkelz ...